Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2002 - L 12 AL 227/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,20681
LSG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2002 - L 12 AL 227/01 (https://dejure.org/2002,20681)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.11.2002 - L 12 AL 227/01 (https://dejure.org/2002,20681)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. November 2002 - L 12 AL 227/01 (https://dejure.org/2002,20681)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,20681) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Vorverlegung des Endzeitpunktes eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2002 - L 12 AL 227/01
    Eine Rücknahme der Alg - Anträge bzw. eine "Rückgängigmachung" der Arbeitslosmeldung ist unabhängig davon, ob dies rechtlich möglich ist, für den Eintritt einer Sperrzeit nach § 119 AFG ohne Bedeutung, weil weder die Antragstellung noch die Arbeitslosmeldung Voraussetzung für die Arbeitslosigkeit des Klägers am 20.05.1997 bzw. zum 01.10.1997 sind (BSG vom 05.08.1999, Az. B 7 AL 14/99 R).
  • BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 22/96

    Anfechtungsklage gegen einen Sperrzeitbescheid, Bestimmung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2002 - L 12 AL 227/01
    In einem solchen Fall ist auch das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers für eine isolierte Anfechtungsklage zu bejahen (BSG vom 05.06.1997, Az. 7 Rar 22/96 m.w.N.).
  • BSG, 04.07.1991 - 7 RAr 124/90

    Minderung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Eintritt einer Sperrzeit bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2002 - L 12 AL 227/01
    Denn eine solche Entscheidung über den Leistungsanspruch des Klägers ist erst in der von der Beklagten mit den angefochtenen Bescheiden als Rechtsfolge der Sperrzeiten ebenfalls ausgesprochene Ablehnung der beantragten Alg - Gewährung, das Ruhen des Leistungsanspruches des Klägers in den jeweils festgestellten Sperrzeitzeiträumen, zu sehen (vgl. Bundessozialgericht - BSG - vom 07.04.1991, Az. 7 Rar 124/90).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht