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LSG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2002 - L 12 AL 227/01 |
Zitiervorschläge
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.11.2002 - L 12 AL 227/01 (https://dejure.org/2002,20681)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. November 2002 - L 12 AL 227/01 (https://dejure.org/2002,20681)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Arbeitslosenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 20.09.2001 - S 13 (3) AL 47/99
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2002 - L 12 AL 227/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R
Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Vorverlegung des Endzeitpunktes eines …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2002 - L 12 AL 227/01
Eine Rücknahme der Alg - Anträge bzw. eine "Rückgängigmachung" der Arbeitslosmeldung ist unabhängig davon, ob dies rechtlich möglich ist, für den Eintritt einer Sperrzeit nach § 119 AFG ohne Bedeutung, weil weder die Antragstellung noch die Arbeitslosmeldung Voraussetzung für die Arbeitslosigkeit des Klägers am 20.05.1997 bzw. zum 01.10.1997 sind (BSG vom 05.08.1999, Az. B 7 AL 14/99 R). - BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 22/96
Anfechtungsklage gegen einen Sperrzeitbescheid, Bestimmung des …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2002 - L 12 AL 227/01
In einem solchen Fall ist auch das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers für eine isolierte Anfechtungsklage zu bejahen (BSG vom 05.06.1997, Az. 7 Rar 22/96 m.w.N.). - BSG, 04.07.1991 - 7 RAr 124/90
Minderung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Eintritt einer Sperrzeit bei …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2002 - L 12 AL 227/01
Denn eine solche Entscheidung über den Leistungsanspruch des Klägers ist erst in der von der Beklagten mit den angefochtenen Bescheiden als Rechtsfolge der Sperrzeiten ebenfalls ausgesprochene Ablehnung der beantragten Alg - Gewährung, das Ruhen des Leistungsanspruches des Klägers in den jeweils festgestellten Sperrzeitzeiträumen, zu sehen (vgl. Bundessozialgericht - BSG - vom 07.04.1991, Az. 7 Rar 124/90).